Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma F&S Finanzierungs-und Servicebüro  Hocke, 39418 Staßfurt, Steinstr. 36  

 1.) Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erhält der Zulassungsdienst Ines Hocke den Auftrag für die Zulassung des betreffenden Fahrzeuges. Mit dieser Auftragserteilung werden die vereinbarten Dienstleistungskosten fällig. Während des Zulassungsprozesses anfallende Kosten sowie Zusatzkosten, die dadurch entstehen können, dass die vom Kunden eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ausreichend sind bzw. sonstige bestimmte Umstände es erfordern ( z.B. Notwendigkeit bei der Ausstellung eines neuen Kfz- Briefes usw.) hat der Verbraucher/ Auftraggeber vor Aushändigung der Zulassungsunterlagen  zu bezahlen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen, an den Zulassungsdienst Ines Hocke übergeben werden. Zulassungen die an der Unvollständigkeit, Unrichtigkeit von Unterlagen oder Steuerschulden scheitern, sind vom Auftraggeber dennoch  mit einer Aufwandspauschale in Höhe von 18,-- Euro zu bezahlen.                                                                                                                                                                

2.) Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler erteilt, der das Fahrzeug verkauft, und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und Dienstleistungskosten. Der Zulassungsdienst Ines Hocke ist berechtigt, Zulassungsunterlagen solange zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen gegen den Fahrzeughalter oder den Auftrag gebenden Autohändler in vollem Umfange erfüllt sind.

3.) Die Beauftragung des Zulassungsdienstes Ines Hocke umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung, sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Verträge im Namen und Auftrag des Kunden abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit Ines Hocke nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt. Dies beinhaltet auch den Abschluss einer notwendigen Kfz Versicherung, die Prägung der Nummernschilder sowie die Weiterleitung der erforderlichen Unterlagen an die Kfz- Zulassungsstelle. Die Vollmacht zur Zulassung gilt für Ines Hocke und deren Unterbevollmächtigten. Eine Haftung seitens des Zulassungsdienstes Ines Hocke  wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassungen und daraus resultierenden Folgeschäden wie z. B. Reisekosten, Fahrzeugausfall usw. ist ausgeschlossen. Der Zulassungsdienst Ines Hocke bemüht sich Aufträge termingerecht auszuführen, wird hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.

4.)Für die in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, die dem Zulassungsdienst Ines Hocke übergeben wurden, ersetzt dieser den Wiederbeschaffungswert dieser Unterlagen. Diese Wiederbeschaffungskosten enthalten jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten usw. werden nicht ersetzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund des Verlustes eintreten wie z. B. Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden eines Autohändlers wie Verlust des Fahrzeugbriefes und der damit verbundenen längeren Lieferzeit etc.

5.)Der Auftraggeber bzw. der Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief aufgedruckten Fahrzeug-Identifikationsnummern mit der am Fahrzeug übereinstimmt, und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen.
Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente versichert. Der Auftraggeber bzw. Autohändler stellt den Zulassungsdienst Ines Hocke von allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber bzw. Autohändler hat keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die die seitens der Ordnungsbehörden  festgehalten, bzw. einbehalten werden.

6.) Sollte eine Vollmacht zur Abholung der Originalunterlagen, seitens des Kunden, ausgestellt worden sein, haftet die Firma F&S  Finanzierungs- und Servicebüro  Ines Hocke nur bis zur Übergabe der Unterlagen an die bevollmächtigte Person .Sollten die Unterlagen in Verlust geraten wird keinerlei Haftung übernommen.

7.)Es gelten die Preise der zurzeit gültigen Preisliste für Zulassungen bzw. Dienstleistungen vom Zulassungsdienst Ines Hocke. Die dem Auftraggeber bzw. Autohändler bekannt ist. Abweichend hiervon haben nur einzelne schriftlich gefasste Sondervereinbarungen Gültigkeit.

8.)Ausgestellte Rechnungen des F&S Zulassungsdiensts Ines Hocke sind bei der Vorlage sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bargeld oder Verrechnungschecks dürfen nur von den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen werden.

9.) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Leistungserbringung die empfangenen Unterlagen und Dokumente auf seine Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen. Für den Fall, dass Fehler und/ oder Unrichtigkeiten vorliegen sollten, sind diese binnen dieser Frist anzuzeigen. Die Rechte des Verbrauchers aus §§434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obligenheitsverletzung nicht eingeschränkt Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Staßfurt.

10.) Mündliche Abreden und Zusagen haben keinerlei Wirkungen und bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung dessen AGB widersprochen. Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen.

11.)Salvatorische Klausel; sollte eine Klausel in den AGB´s ungültig sein, berührt dies die anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Wirksamkeit. Die Parteien sind gehalten, eine ungültige Klausel durch eine gültige Ersatzklausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der unwirksamen Vertragsbedingung am nächsten kommt. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand ist Staßfurt   -AGB Dezember 2020-